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CORONA – UPDATE
Stand: 22.02.2021
Verlängert bis 07.03.2021 !
Neue Corona-Schutz-Verordnung
Der Präsenzunterricht ist in den Fahrschulen bis zum 07.03.2021 untersagt.
Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen und für bereits terminierte Prüfungen noch zulässig, ansonsten untersagt.
Auch sind Maßnahmen, z.b. Jobcenter, Bildungsgutscheine sowie systemrelevante Berufsgruppen etc. davon nicht betroffen !
Sowie Fahrschüler, die beim Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung am 16.12.20 schon mehr als die Hälfte der vorgeschriebenen Fahrstunden hatten, bedeutet, es wird von mindestens 15 Fahrstunden ausgegangen !
Die Fahrschule bleibt bis zum 07.03.2021
geschlossen !
Bleiben Sie gesund !
Harald-Peter Schilling
Fahrlehrer aller Klassen
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